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Wer sollte sich impfen lassen?

Die Impfung gegen die Grippe wird empfohlen für:

A) Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung. (Für diese Gruppe werden die Kosten der Impfung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, sofern die Franchise bereits erreicht wurde.)

Dies sind:

– Personen ab 65 Jahren;

– Schwangere Frauen und Frauen, die in den letzten 4 Wochen entbunden haben;

– Frühgeborene (geboren vor der 33. Woche (< 32 0/7 SW) oder mit einem Geburtsgewicht unter 1500 g) ab dem Alter von 6 Monaten für die ersten zwei Winter nach der Geburt*;

– Personen (ab dem Alter von 6 Monaten) mit einer der folgenden chronischen Erkrankungen: Herzerkrankung; Lungenerkrankung (z. B. Asthma bronchiale); Stoffwechselstörungen mit Auswirkung auf die Funktion von Herz, Lungen oder Nieren (z. B. Diabetes oder morbide Adipositas, BMI ≥40); neurologische (z. B. M. Parkinson, zerebrovaskuläre Erkrankung) oder muskuloskelettale Erkrankung mit Auswirkung auf die Funktion von Herz, Lungen oder Nieren; Hepatopathie; Niereninsuffizienz; Asplenie oder Funktionsstörung der Milz (inkl. Hämoglobinopathien); Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, Krebs, immunsuppressive Therapie);

 

B) Personen, welche in der Familie, in ihrem Lebensraum (Alters- und Pflegeheime und Einrichtungen für Personen mit chronischen Erkrankungen) oder im Rahmen ihrer privaten oder beruflichen Tätigkeiten** regelmässigen Kontakt haben mit:

– Personen der Kategorie A);

– Säuglingen unter 6 Monaten (diese haben ein erhöhtes Komplikationsrisiko und können aufgrund ihres jungen Alters nicht geimpft werden).

Die Grippeimpfung ist insbesondere empfohlen für alle Medizinal- und Pflegefachpersonen, alle im paramedizinischen Bereich tätigen Personen, Mitarbeitende von Kinderkrippen, Tagesstätten, Alters- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Personen mit chronischen Erkrankungen, inklusive Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten.

 

C) Personen mit regelmässigem oder beruflichem Kontakt zu Hausgeflügel oder Wildvögeln, um die Häufigkeit von saisonalen Influenzafällen, die eine Differenzialdiagnose erfordern, sowie das Risiko einer saisonalen und aviären Doppelinfektion mit Entwicklung neuartiger Virus-Rekombinanten zu reduzieren.

Die saisonale Grippeimpfung kann ausserdem für alle Personen in Betracht gezogen werden, die ihr Risiko für eine Grippeerkrankung aus privaten und/oder beruflichen Gründen vermindern möchten.

 

* Für bisher noch nie gegen die Grippe geimpfte Kinder im Alter von 6 Monaten bis 8 Jahre wird in ihrer ersten Grippe-Impfsaison die Gabe von zwei Dosen (im Abstand von 4 Wochen) empfohlen.
(Falls Fluarix Tetra® bei Kindern < 36 Monaten «off-label» verabreicht wird, so sollten statt zwei ganzen, nur zwei halbe Dosen verabreicht werden).

** «Regelmässige Kontaktpersonen» der Kategorie B) beinhalten Kinder und Erwachsene im Alter zwischen 6 Monaten und 64 Jahren. Bei beruflicher Impfindikation werden die Kosten der Impfung in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.

Stand: April 2023

GRIPPE­IMPFCHECK

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